Klassen

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Klasse B / BF17 (PKW)

Merkmale: Kraftwagen

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger mit zG max. 750 kg
  • Anhänger mit zG über 750 kg, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Eingeschl. Klassen: AM, L
Theorieunterricht und Fahrstunden : Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzunterricht: 2
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Voraussetzungen Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs

 

Klasse BE (PKW mit Anhänger)

Merkmale: Kfz der Klasse B mit Anhänger

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
Ausbildung: Praxisunterricht
Prüfung:
Keine Theorie­prüfung, wenn du von B auf BE erweiterst!

Theoretische Prüfung Keine Theorie­prüfung, wenn du von B auf BE erweiterst!
Praktische Prüfung

Vorbesitz: Klasse B
Fahrstunden: Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Nachtfahrt: 1
Voraussetzungen Biometrisches Passbild
Sehtest

Klasse A (Motorrad, unbeschränkt)

Merkmale: Krafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    ohne Leistungsbeschränkung
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: Krafträder: 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Bei Aufstieg aus Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich
Eingeschl. Klassen: A2, A1, AM
Theorieunterricht und Fahrstunden: Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzunterricht: 4
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5*
Autobahnfahrt: 4*
Nachtfahrt: 3*
Voraussetzungen Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
*entfällt bei Aufstieg aus Klasse A2

Klasse A2 (Motorrad, leistungsbeschränkt)

Merkmale: Krafträder (leistungsbeschränkt)

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW;
    Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 KW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Bei Aufstieg aus Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich
Eingeschl. Klassen: AM, A1
Theorieunterricht und Fahrstunden: Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzunterricht: 4
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5*
Autobahnfahrt: 4*
Nachtfahrt: 3*
Voraussetzungen Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
*entfällt bei Aufstieg aus Klasse A1

Klasse A1 (Leichtkraftrad)

Merkmale: Leichtkrafträder bis 125 cm³

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max.
    125 cm³, Motorleistung max. 11 KW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 KW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
    45 km/h; Leistung bis max. 15 KW
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Eingeschl. Klassen: AM
Theorieunterricht und Fahrstunden: Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzunterricht: 4
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Voraussetzungen Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs

 

Klasse AM (Kleinkraftrad)

Merkmale:
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
  • Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Theorieunterricht und Fahrstunden: Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzunterricht: 2
Übungsfahrten: nach Bedarf
Voraussetzungen Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs

Klasse L (Traktor)

Merkmale: Zugmaschinen:

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorieunterricht
Prüfung: Theorieprüfung
Theorieunterricht und Fahrstunden : Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzunterricht: 2
Voraussetzungen Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs

Mofa – Prüfbescheinigung (Fahrrad mit Hilfsmotor)

Merkmale:
  • bbH max. 25 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische Prüfung
Theorieunterricht und Fahrstunden: Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten: 6
Übungsfahrten: 1 x 90 Minuten
Voraussetzungen Lichtbild (Foto)